Grundschutz - warum und was gehört dazu?


Ein wirklicher Grundschutz ist für einen Datenschützer alleine vom Arbeitsaufwand her nicht zusätzlich machbar. Allerdings ist es sinnvoll, einige Grundschutzaufgaben mitzuübernehmen, die in Zusammenhang stehen mit Internetverbindung und E-Mail-Verkehr. Um eine hausinterne Sprinkleranlage zum Beispiel werde ich mich nicht kümmern.

Die hier genannten Punkte sind kein Datenschutz und zählen von der Definition her eben zum Grundschutz. Aber ohne diese Punkte ist gerade für Kleinbetriebe das andere sinnlos.